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Wohnen in Genossenschaften – Was bedeutet das für Sie als Mitglied und Nutzer?


Qualität zu sozial verträglichen Konditionen


Die Wohnungen sind Lebensraum mit höchstmöglicher Qualität zu bezahlbaren Preisen.

Generationen von Mitgliedern leben spekulationsfrei bei Wohngenossenschaften. Eine feste Mieterstruktur gibt es nicht. Die Genossenschaften stehen allen Menschen offen. Jüngeren wie Älteren, Familien und Alleinstehenden möchten sie nicht nur Wohnraum bieten, sondern ein Zuhause.


Sicherheit durch Dauernutzungsrecht


Mit Ihrem Einzug erwerben Sie ein Dauernutzungsrecht, d. h. Sie bestimmen selbst über die Länge des Vertragsverhältnisses. Eigenbedarfskündigungen sind bei Wohnungsbaugenossenschaften ausgeschlossen. Schließlich ist jedes Mitglied auch Miteigentümer der Genossenschaft!

Das lebenslange Wohnrecht gibt Ihnen Sicherheit und uns das gute Gefühl, unsere Nutzer zu kennen. Natürlich kann ein Mitglied jederzeit seinen Nutzungsvertrag kündigen und die Genossenschaft verlassen. Problemlos erhalten Sie Ihr eingezahltes Geschäftsguthaben zurück.


Mieter im eigenen Haus


Mit einer Genossenschaftswohnung entscheiden Sie sich für eine Wohnform, die eigentlich genau zwischen Miete und Eigentum liegt. Als Mitglied einer Genossenschaft werden Sie zum Miteigentümer am Gesamtbestand des Unternehmens. Statt der sonst üblichen Miete zahlen Sie eine Nutzungsgebühr und besitzen Anteile an der Genossenschaft.

Überschüsse werden nicht als wirtschaftlicher Gewinn herausgezogen, sondern u. a. in die umweltgerechte Pflege und den Ausbau von Wohn- und Lebensraum investiert. So fließen die Gewinne praktisch zu den Mitgliedern zurück.


Ein Mitglied – eine Stimme


Die Wohnungbaugenossenschaften organisieren das Wohnen und Zusammenleben nach demokratischen Prinzipien.

Unabhängig von der Höhe seiner finanziellen Beteiligung hat jedes Mitglied eine Stimme, um seine Nutzungs- und Mitwirkungsrechte wahrzunehmen. Ob man nun aktiv (als Kandidat) oder passiv (als Wähler) von seinem Wahlrecht Gebrauch macht, das ist jedem selbst überlassen. Auf jeden Fall stehen jedem Mitglied/Vertreter Rede-, Antrags- und Auskunftsrechte zu. Sie können also auf demokratischer Basis für Ihre Interessen eintreten. Gestalten Sie Ihre Genossenschaft mit!



Aber wie funktioniert eine Wohnungsbaugenossenschaft eigentlich?


Genossenschaften sind Wirtschaftsunternehmen


Genossenschaften sind heute ähnlich organisiert wie andere Wirtschaftsunternehmen auch. Es gibt einen Vorstand, der die Geschäfte führt. Dem von den Mitgliedern aus ihrer Mitte gewählten Aufsichtsrat wiederum obliegt die Kontrolle dieser Geschäftsführung. Einmal im Jahr entscheiden die Mitgliederversammlung oder die Vertreterversammlung über die Grundsätze der Geschäftspolitik. So haben die Bewohner ein Mitspracherecht bei der Unternehmenspolitik.


Eingetragene Genossenschaften – Wirtschaftlich sichere Unternehmensform


Die Wohnungsbaugenossenschaften bieten durch ihre Zugehörigkeit zu den genossenschaftlichen Prüfungsverbänden ein hohes Maß an wirtschaftlicher Sicherheit. Eine Genossenschaft kann zudem weder durch einzelne Mitglieder noch durch Dritte mehrheitlich bestimmt, aufgekauft oder übernommen werden.


Genossenschaftliche Dienstleistungen


Das Selbstverständnis aller Genossenschaften, ihre Anteilseigner und Mitglieder wirtschaftlich zu fördern (genossenschaftlicher Förderauftrag), sichert eine moderne Wohnraumbewirtschaftung in einem attraktiven und sicheren nachbarschaftlichen Umfeld. Als Mitglied werden Ihnen zudem vielfältige genossenschaftliche Dienstleistungen angeboten.

Zum guten und sicheren Wohnen gehört eben mehr als das Glück in den eigenen vier Wänden. Schon in der Planung einer Wohnanlage achten Wohnungsbaugenossenschaften auf eine gute Abstimmung mit Umweltschutz und Infrastruktur. Sie bemühen sich um Grünflächen und Spielplätze, die Ansiedlung von kleinen Betrieben wie Bäckereien und Lebensmittelläden und schaffen wenn möglich sogar günstige Verkehrsanbindungen für Sie. Auch Betreuungs- u. a. soziale Dienste gehören oft mit dazu.



Sie wollen Mitglied in einer Genossenschaft werden?


Nichts leichter als das!


Wenn Sie für Ihren Anspruch das Richtige gefunden haben, erwerben Sie die in dieser Genossenschaft üblichen Anteile und werden somit ein vollwertiges Mitglied. Übrigens: Die Anteile werden nach Kündigung von der Genossenschaft wieder ausgezahlt.

Als Mitglied erfüllen Sie alle Voraussetzungen, um auch Nutzer bei der Genossenschaft zu werden und können wahrscheinlich schon bald Ihr neues Zuhause beziehen. Je nach Markt und Unternehmen kann es jedoch sein, dass Sie vorerst nur einen Platz auf der Warteliste erhalten und sich noch gedulden müssen. Bei besonders begehrten Wohnlagen eventuell sogar mehrere Jahre.

Doch keine Sorge. Wenn Sie das in Ihre Planungen mit einbeziehen, entstehen Ihnen mit dem Erwerb der Mitgliedschaft keine Nachteile. Im Gegenteil! Die meisten Genossenschaften zahlen auf das eingezahlte Kapital eine Dividende. Und die fällt nicht selten höher aus, als bei den meisten Banken. Bei Abschluss des Nutzungsvertrags für die Wohnung sind oft weitere Geschäftsanteile zu zeichnen.

Wenn Sie möchten, können Sie auch Anteile für ihr Kind kaufen. Es würde dadurch bereits jetzt in Ihre Genossenschaft aufgenommen werden und später noch schneller von den Vorteilen profitieren.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.wohnungsbaugenossenschaften.de.



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